Wohnraumanpassung: Das zahlt die Pflegeversicherung
Die eigenen vier Wände sind der Ort, an dem man sich am wohlsten fühlt. Im Laufe der Zeit kann es jedoch sein, dass gesundheitliche Einschränkungen das Leben Zuhause erschweren. Eine Wohnraumanpassung kann hier Abhilfe schaffen und den Alltag erleichtern. In diesem Blogartikel erfahren Sie, welche Leistungen die Pflegeversicherung bei der Wohnraumanpassung übernimmt und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Barrierefreiheit richtet sich nicht nur an Menschen mit Behinderungen, sondern zielt auf die gleichberechtigte und selbstständige Teilnahme aller Menschen am öffentlichen Leben ab.
Besonders prominent ist der Begriff im Zusammenhang mit dem Bauwesen. Allerdings umfasst die Barrierefreiheit auch andere Bereiche wie z. B. das Kommunikationswesen.
Im privaten Wohnumfeld gibt es Möglichkeiten, den barrierefreien Ausbau finanziell durch verschiedene Förderprogramme bezuschussen zu lassen.
Voraussetzungen für die Unterstützung durch die Pflegeversicherung
Um finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung für eine Wohnraumanpassung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Vorliegen einer anerkannten Pflegebedürftigkeit: Der Antragsteller muss mindestens den Pflegegrad 1 besitzen.
Erforderlichkeit der Maßnahmen: Die geplanten Maßnahmen müssen dazu beitragen, den Alltag des Pflegebedürftigen zu erleichtern, seine Selbstständigkeit zu fördern oder die häusliche Pflege zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Kostenvoranschlag: Ein detaillierter Kostenvoranschlag der geplanten Maßnahmen ist erforderlich.
Leistungen der Pflegeversicherung bei Wohnraumanpassung
Die Pflegeversicherung unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Wohnraumanpassung:
Barrierereduzierung: Dazu zählen der Einbau von Rampen, der Abbau von Türschwellen oder der Einbau einer bodengleichen Dusche.
Verbesserung der Mobilität: Hierzu gehören zum Beispiel der Einbau eines Treppenlifts, eines Aufzugs oder die Anbringung von Haltegriffen.
Anpassung der Raumgestaltung: Dazu gehören beispielsweise die Verbreiterung von Türen, die Veränderung der Raumzuschnitte oder die Optimierung der Beleuchtung.
Technische Hilfsmittel: Die Pflegeversicherung kann auch die Anschaffung von technischen Hilfsmitteln unterstützen, wie zum Beispiel Hausnotrufsysteme oder elektrische Türöffner.
Zuschüsse und Kostenerstattung
Die Pflegeversicherung gewährt Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung:
Maximaler Zuschuss: Pro Maßnahme können bis zu 4.000 Euro gewährt werden. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt kann der Zuschuss insgesamt bis zu 16.000 Euro betragen.
Kostenerstattung: Die Pflegeversicherung erstattet die Kosten für die durchgeführten Maßnahmen, allerdings nur anteilig. Der pflegebedürftige Antragsteller muss in der Regel einen Eigenanteil leisten.
Definition von Barrierefreiheit nach § 4 BGG
Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.
Diese Definition setzt erstmals nicht bei Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern bei der Umwelt an. Es gilt also nunmehr nicht, beeinträchtigte Personen mit Hilfsmitteln auszustatten, um sich in der Umwelt bewegen zu können, sondern die Umwelt so zu gestalten, dass sich alle Menschen gleichermaßen selbstständig darin bewegen können.
Beispiele für wohnraumverbessernde Maßnahmen
Rollstuhl
Herr Müller Herr Müller ist auf einen Rollstuhl angewiesen und hat Probleme, sich in seinem Haus zu bewegen. Um seine Mobilität zu verbessern, wurde ein Treppenlift eingebaut. Die Kosten für den Treppenlift beliefen sich auf 6.500 Euro. Die Pflegeversicherung übernahm 4.000 Euro, während Herr Müller die verbleibenden 2.500 Euro als Eigenanteil trug.
Dusche
Frau Schmidt Frau Schmidt leidet an einer fortschreitenden Muskelschwäche und hat Schwierigkeiten, in ihre Badewanne zu steigen. Um ihr den Zugang zur täglichen Körperpflege zu erleichtern, wurde die Badewanne durch eine barrierefreie, bodengleiche Dusche ersetzt. Die Kosten für die Umbaumaßnahme betrugen 3.800 Euro, die vollständig von der Pflegeversicherung übernommen wurden.
Haltegriffe, Türöffner und Notrufsystem
Familie Meier Die Großmutter von Familie Meier ist pflegebedürftig und lebt bei ihnen im Haus. Um ihren Alltag zu erleichtern, wurden Haltegriffe im Badezimmer, ein elektrischer Türöffner und ein Hausnotrufsystem installiert. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen beliefen sich auf 2.500 Euro, die von der Pflegeversicherung komplett übernommen wurden.
Kontrastmarkierungen
Herr Schneider Herr Schneider hat aufgrund einer Erkrankung Probleme mit seiner Sehkraft. Um seine Sicherheit und Orientierung in der Wohnung zu verbessern, wurden die Beleuchtung optimiert und Kontrastmarkierungen an Treppenstufen und Türrahmen angebracht. Die Kosten für die Maßnahmen beliefen sich auf 1.800 Euro, die von der Pflegeversicherung vollständig getragen wurden.
Barrierefreie Türen
Frau Fischer Frau Fischer ist aufgrund von Arthritis in ihrer Mobilität eingeschränkt. Um ihr die Bewegung im Haus zu erleichtern, wurden die Türschwellen entfernt und Türen verbreitert. Die Kosten für diese Anpassungen betrugen 3.200 Euro. Die Pflegeversicherung übernahm 3.000 Euro der Kosten, während Frau Fischer einen Eigenanteil von 200 Euro leistete.
Fazit:
Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung für Wohnraumanpassungen, um das Leben von pflegebedürftigen Personen in ihrem Zuhause zu erleichtern. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer anerkannten Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen. Zu den unterstützten Maßnahmen zählen Barrierereduzierung, Verbesserung der Mobilität, Anpassung der Raumgestaltung und technische Hilfsmittel.
Der Zuschuss für Wohnraumanpassungen kann bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen, wobei in einem Haushalt mit mehreren Pflegebedürftigen insgesamt bis zu 16.000 Euro gewährt werden können. Die Kostenerstattung erfolgt anteilig, sodass der Antragsteller meist einen Eigenanteil leisten muss.
Um in den Genuss der finanziellen Unterstützung für Wohnraumanpassungen zu kommen, ist es wichtig, sich frühzeitig über die Voraussetzungen und Möglichkeiten zu informieren, alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und einen detaillierten Kostenvoranschlag einzureichen. So kann die Pflegeversicherung dazu beitragen, ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause trotz Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
Wir verwenden Cookies. Wenn Sie diese annehmen wollen, klicken Sie einfach auf "Alles akzeptieren". Über "Einstellungen" können Sie auch auswählen, welche Cookie-Typen Sie annehmen wollen.
Lesen Sie unsere Cookie-Richtlinien
Teilen Sie diesen Artikel!