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Der Medizinische Dienst (MD) und die Pflegebegutachtung

Ein wichtiger Schritt im Pflegeprozess ist die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK). Der MDK spielt eine entscheidende Rolle bei der Feststellung des Pflegegrades und der Ermittlung der Leistungsansprüche der Versicherten. In diesem Blogbeitrag werden wir uns ausführlich mit dem Medizinischen Dienst und der Pflegebegutachtung befassen. Wir klären, wie der Medizinische Dienst untersucht, was er überprüft und was beim Begutachtungsverfahren zu beachten ist.

Pflegebegutachtung und Medizinischer Dienst

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Medizinische Dienst (MD; früher MDK) führt eine gründliche Untersuchung zur Feststellung des individuellen Pflegebedarfs durch.
  • Bei der Pflegebegutachtung werden verschiedene Aspekte wie körperliche und geistige Verfassung, Selbstständigkeit im Alltag und medizinische Versorgung überprüft.
  • Der Medizinische Dienst erstellt Gutachten, die als Grundlage für die Entscheidungen der Pflegekassen bezüglich der Leistungsansprüche dienen.
  • Der MDK benötigt relevante Unterlagen wie ärztliche Berichte und Medikamentenpläne für die Begutachtung.
  • Gutachter benötigen in der Regel 60-90 min beim Termin vor Ort.
  • Der medizinische Gutachter achtet bei der Begutachtung auf Faktoren wie Gesundheitszustand, Mobilität, Alltagsaktivitäten und Auswirkungen von Krankheitsbildern auf den Pflegebedarf.

Häufig ist es sinnvoll, ein Familienmitglied oder eine andere vertraute Person bei der Pflegebegutachtung dabei zu haben.

Wie untersucht der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst führt eine gründliche Untersuchung durch, um den individuellen Pflegebedarf eines Versicherten zu ermitteln. Dabei arbeiten spezialisierte Gutachter des MD eng mit den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und den behandelnden Ärzten zusammen. Die Untersuchung kann entweder zuhause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfinden.

Was überprüft der Medizinische Dienst?

Der Medizinische Dienst überprüft verschiedene Aspekte der Pflegebedürftigkeit. Dazu gehören unter anderem die körperliche Mobilität, die geistige Leistungsfähigkeit, die Selbstständigkeit im Alltag sowie die medizinische und pflegerische Versorgung. Der MD bewertet diese Faktoren anhand eines standardisierten Verfahrens und erstellt anschließend einen Bericht über das Begutachtungsergebnis.

Die sechs Bereiche bei der Pflegebegutachtung zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit

Bereich 1: Mobilität

  • Fähigkeit zur selbstständigen Fortbewegung
  • Transferfähigkeit (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
  • Gehfähigkeit und Nutzung von Hilfsmitteln (z.B. Gehstock oder Rollator)

Bereich 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Orientierung in Zeit, Raum und Person
  • Gedächtnisfunktionen und Denkfähigkeit
  • Verständnis von Informationen und kommunikative Fähigkeiten

Bereich 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Umgang mit psychischen oder Verhaltensproblemen (z.B. Aggressionen oder Ängsten)
  • Anpassungsfähigkeit an neue Situationen
  • Alltagsbewältigung trotz psychischer Einschränkungen

Bereich 4: Selbstversorgung

  • Körperpflege (z.B. Waschen, Duschen, Zähneputzen)
  • Ernährung (z.B. selbstständiges Essen und Trinken)
  • Toilettengang (z.B. eigenständige Nutzung der Toilette)

Bereich 5: Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

  • Medikamenteneinnahme und -verwaltung
  • Umgang mit ärztlichen Anweisungen und Therapieplänen
  • Notwendige Maßnahmen zur Kontrolle und Behandlung von Krankheiten

Bereich 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  • Gestaltung des Tagesablaufs und Planung von Aktivitäten
  • Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
  • Einbeziehung in familiäre und soziale Netzwerke

Diese sechs Bereiche dienen als Grundlage für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit und helfen dabei, den individuellen Pflegebedarf eines Menschen zu erfassen.

Welche Fragen stellt der Pflegegutachter?

Der Pflegegutachter stellt bei der Begutachtung gezielte Fragen, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln. Dazu gehören Fragen zur körperlichen und geistigen Gesundheit, zu vorhandenen Erkrankungen, zu eingeschränkten Fähigkeiten und zur Unterstützung im Alltag. Auch Fragen zur Mobilität, zur Haushaltsführung und zur Teilnahme am sozialen Leben können gestellt werden. Die Antworten dienen als Grundlage für die Bewertung des Pflegegrades.

Wie ist der Ablauf der Pflegebegutachtung

Der Ablauf der Pflegebegutachtung folgt einem strukturierten Verfahren, das vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt wird. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ablauf der Pflegebegutachtung:

    1. Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung:

      • Der MDK setzt sich mit dem Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen in Verbindung, um einen Begutachtungstermin zu vereinbaren.
      • Dabei werden auch Informationen zur Vorbereitung auf die Begutachtung gegeben.
    2. Vorbereitung auf die Begutachtung:

      • Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen bereiten relevante Unterlagen wie ärztliche Berichte, Medikamentenpläne und Hilfsmittelverordnungen vor.
      • Sie können auch ihre Einschätzungen zur Pflegesituation schriftlich festhalten, um diese bei der Begutachtung mit einzubringen.
    3. Durchführung der Begutachtung:

      • Der Gutachter des MDK besucht den Pflegebedürftigen entweder zuhause oder in der Pflegeeinrichtung.
      • Der Gutachter stellt gezielte Fragen und führt Untersuchungen durch, um den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln.
      • Dabei werden die sechs Module zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte).
    4. Beurteilung des Pflegegrades:

      • Der Gutachter bewertet die erhobenen Daten und legt den Pflegegrad fest.
      • Dabei orientiert er sich an den gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien sowie an den Empfehlungen des Medizinischen Dienstes.
    5. Erstellung des Gutachtens:

      • Der Gutachter erstellt ein Gutachten, in dem das Begutachtungsergebnis, die Bewertung des Pflegegrades und gegebenenfalls Empfehlungen für Leistungen und Maßnahmen festgehalten werden.
      • Das Gutachten dient als Grundlage für die Entscheidungen der Pflegekassen bezüglich der Leistungsansprüche des Pflegebedürftigen.
    6. Entscheidung der Pflegekasse:

      • Die Pflegekasse prüft das Gutachten des MDK und trifft auf Basis dessen eine Entscheidung über die Gewährung von Pflegeleistungen.
      • Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung der Pflegekasse.
Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst

Wie kann man sich am besten auf den Termin zur Pflegebegutachtung vorbereiten?

Um sich optimal auf den Termin zur Pflegebegutachtung vorzubereiten, können folgende Schritte hilfreich sein:

  1. Sammeln Sie relevante Unterlagen:

    • Stellen Sie ärztliche Berichte, Krankenakten, Medikamentenpläne und Hilfsmittelverordnungen zusammen.
    • Diese Unterlagen dienen als wichtige Grundlage für die Beurteilung des Pflegebedarfs.

  2. Machen Sie sich Notizen:

    • Schreiben Sie Ihre Einschätzungen zur Pflegesituation auf, zum Beispiel welche Unterstützung Sie benötigen und in welchen Bereichen Sie Schwierigkeiten haben.
    • Notieren Sie auch Fragen, die Sie dem Gutachter stellen möchten.

  3. Bereiten Sie konkrete Beispiele vor:

    • Denken Sie über konkrete Situationen nach, in denen Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen.
    • Formulieren Sie diese Beispiele so präzise wie möglich, um dem Gutachter einen guten Einblick in Ihre Pflegesituation zu geben.

  4. Organisieren Sie sich:

    • Überlegen Sie, ob Sie während der Begutachtung auf weitere Unterstützung angewiesen sind, zum Beispiel durch einen Dolmetscher oder eine Vertrauensperson, die Ihnen bei der Kommunikation helfen kann.
    • Klären Sie im Vorfeld, ob eine Begleitperson bei der Begutachtung anwesend sein darf und ob Sie dies wünschen.

  5. Seien Sie ehrlich und offen:

    • Beantworten Sie die Fragen des Gutachters wahrheitsgemäß und offen.
    • Beschönigen oder übertreiben Sie Ihre Einschränkungen nicht, sondern schildern Sie Ihre tatsächlichen Fähigkeiten und Bedürfnisse.

  6. Bleiben Sie entspannt:

    • Versuchen Sie, möglichst entspannt und gelassen in die Begutachtung zu gehen.
    • Machen Sie sich bewusst, dass der Gutachter Ihre Situation objektiv einschätzen möchte, um Ihnen eine gerechte Bewertung des Pflegegrades zu ermöglichen.

Eine gute Vorbereitung auf den Termin zur Pflegebegutachtung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Pflegesituation klar zu kommunizieren und einen umfassenden Eindruck zu vermitteln. Es ist wichtig, ehrlich und präzise zu sein, um eine realistische Bewertung des Pflegebedarfs zu erhalten.

FQA – Häufige Fragen zum MD und zur Pflegebegutachtung

Die Dauer einer Pflegebegutachtung variiert je nach individueller Situation. In der Regel dauert eine Begutachtung etwa 60 bis 90 Minuten. Komplexere Fälle können jedoch auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit, während der Pflegebegutachtung ihre Einschätzung zur Pflegesituation des Versicherten mitzuteilen. Ihre Informationen und Beobachtungen werden in die Bewertung des Pflegegrades einbezogen.

Ja, es besteht die Möglichkeit, gegen das Ergebnis der Pflegebegutachtung Widerspruch einzulegen. Hierfür müssen innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich Begründungen und Nachweise vorgelegt werden. Die Pflegekasse prüft den Widerspruch und trifft eine erneute Entscheidung.

Ja, eine Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung kann hilfreich sein. Es empfiehlt sich, Informationen über den individuellen Pflegebedarf zu sammeln, relevante medizinische Unterlagen bereitzuhalten und die eigene Einschätzung der Pflegesituation schriftlich festzuhalten.

Ja, wenn der Versicherte oder seine Angehörigen die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, steht ihnen das Recht auf einen Dolmetscher zu. Der Medizinische Dienst kann einen Dolmetscher zur Begleitung bei der Pflegebegutachtung bereitstellen.

Weiterführende Informationen und hilfreiche Links

-> Weitere Informationen des MD zur Pflegebegutachtung

 

 

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